§ 11 Verwaltungsgebühren

1. Bei Rückbuchungen und schriftlichen Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 5 € erhoben.

2. Wird nach Umstellung des Mitgliedsbeitrags wegen fehlenden Nachweises dieser verspätet nachgereicht,

findet die Umstellung und Neuberechnung erst zum Folgequartal statt.

3. Rücklastgebühren werden an das betreffende Mitglied weitergegeben.

4. Entstehende Kosten zur Ermittlung der aktuellen Anschrift werden, aufgeschlagen mit einer

Bearbeitungsgebühr von 10 €, an das Mitglied weitergegeben.