§ 4 Dienstleistungen, Aufnahmegebühren und Umlagen

1. Dienstleistungen (z.B. Arbeitsdienste) für den Hauptverein sind derzeit nicht in Kraft. Sie können gemäß

§ 12 Nr. 1 i) der Satzung in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

2. Aufnahmegebühren für den Hauptverein sind derzeit nicht in Kraft. Sie können gemäß § 13 Nr. 1 j) der

Satzung in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.Seite 2 von 3

3. Umlagen für den Hauptverein sind derzeit nicht in Kraft. Sie können gemäß § 13 Nr. 1 j) der Satzung in

der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

4. Beiträge, Gebühren und Umlagen in den Abteilungen werden gemäß § 11 Nr. 2 der Satzung festgesetzt.