§2 Mitgliedschaft

1. Im tus gibt es folgende ordentliche Mitgliedschaften des Hauptvereins:

A-Mitglied

125,- €
jährlicher Beitrag

Erwachsene

B-Mitglied

80,- €
jährlicher Beitrag

Ehepartner
Rentner*
Passive
Azubi*
Schwerbehinderter*
Alleinerziehende**
Übungsleiter mit Lizenz*
Schiedsrichter*

C-Mitglied

65,- €
jährlicher Beitrag

Kinder / Jugendliche* bis 18 Jahre
Schüler / Studenten* bis 27 Jahre FSJ-ler* bis 27 Jahre

D-Familie

205,- €
jährlicher Beitrag

Familien**

 

 

 

 

 

2. Mitgliedsbeiträge sind jährlich bis spätestens 28. Februar des betreffenden Kalenderjahres zu bezahlen. Für Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden Gebühren i. H. von 20,00 € pro Jahr berechnet. Die Abbuchung erfolgt ab 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres. Neueintretende Mitglieder zahlen den Mitgliedsbeitrag zeitanteilig nach Kalendertagen. Die Abteilungsbeiträge fließen ausschließlich der Abteilungskasse zu.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein die benötigten Bescheinigungen im entsprechenden Turnus zukommen zu lassen und über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Beispiele dafür sind:

Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rentenbezug, Schwerbehindertenausweis, Schul- oder Ausbildungsbescheinigung, Studienbescheinigung, Nachweis des FSJ, Schiedsrichter- oder Übungsleiterlizenz, Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Haushalt, Auflösung des Haushalts, Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft.

Bei Änderung der Mitgliedschaft wird ab dem Folgequartal der entsprechende Beitrag berechnet. Erfolgt nach Aufforderung keine Vorlage des Nachweises wird die Mitgliedschaft auf eine A-Mitgliedschaft umgestellt. Eine rückwirkende Änderung wird ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand gemäß § 11 Nr. 7 Satz 2 der Satzung.