§ 3 Weitere Vereinsangebote
1. Die Gebühren für alle nicht-abteilungsgebundenen Angebote (z.B. tus|fit, tus|kids, Sportkindergarten, Gesundheitssport, Kurse, Sauna u.Ä.) legt der Vorstand des Hauptvereins fest. Sie sind entgegen dem Mitgliedsbeitrag des Hauptvereins nicht zustimmungspflichtig durch die Mitgliederversammlung.