§ 4 Dienstleistungen, Aufnahmegebühren und Umlagen
1. Dienstleistungen (z.B. Arbeitsdienste) für den Hauptverein sind derzeit nicht in Kraft. Sie können gemäß
§ 12 Nr. 1 i) der Satzung in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Aufnahmegebühren für den Hauptverein sind derzeit nicht in Kraft. Sie können gemäß § 13 Nr. 1 j) der
Satzung in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.Seite 2 von 3
3. Umlagen für den Hauptverein sind derzeit nicht in Kraft. Sie können gemäß § 13 Nr. 1 j) der Satzung in
der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
4. Beiträge, Gebühren und Umlagen in den Abteilungen werden gemäß § 11 Nr. 2 der Satzung festgesetzt.