§ 2 Zweck, Aufgaben, Grundsätze der Tätigkeit und Zugehörigkeit


1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung des Sports und der Jugend.
2. Der Verein fördert zur Verwirklichung seines Satzungszwecks insbesondere:
a) Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport
b) Gesundheits- und Rehabilitationssport
c) Bewegungs- und Gesundheitserziehung von Kleinkindern und Kindern im schulpflichtigen Alter
d) Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII und des Jugendbildungsgesetzes
e) Freie Jugendhilfe
f) Aus-, Fort- und Weiterbildung von Übungsleitern und Trainern
3. Der tus Stuttgart
a) ist überparteilich und überkonfessionell
b) stellt sich gegen Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der geschlechtlichen Orientierung oder des Alters
c) bekennt sich zur Inklusion
d) stellt sich gegen jegliche Form der Gewalt
e) tritt in besonderem Maße für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein
f) tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein, der das Wohl des Menschen in den Mittelpunkt stellt
g) verpflichtet sich zu verantwortlichem Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität und Partizipation.
4. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Interessen.
5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
6. Der tus Stuttgart kann die Mitgliedschaft in anderen Organisationen erwerben, die seinen Zielen und Zwecken entsprechen. Über den Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes (WLSB). Er und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB, seiner Fachverbände und weiterer Organisationen, in denen der Verein Mitglied ist.