§ 10 Datenschutz

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder erhoben, gespeichert, verarbeitet und, soweit nötig, übermittelt. Es ist untersagt, diese Daten zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekanntzugeben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  2. Der tus Stuttgart nimmt alle für die Mitgliedschaft im Verein maßgeblichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Eintrittsdatum, Abteilung(en), Bankverbindung, gegebenenfalls auch Name und Anschrift der Vertretungsberechtigten bei Aufnahme des Mitglieds auf. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Diese Daten werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt.
  3. Alle weiteren Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur dann verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks notwendig beziehungsweise nützlich sind (z.B. Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse; bei Amtsinhabern das Amt, der Amtsbeginn, das Amtsende) und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht. Nr. 2 Satz 4 gilt entsprechend.
  4. Der Verein ist durch seine Mitgliedschaft im WLSB und in weiteren Fachverbänden verpflichtet, seine Mitglieder jeweils an diese zu melden. Übermittelt werden dabei insbesondere Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, ausgeübte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer. Gegebenenfalls werden bei Mitgliedern mit besonderen Funktionen zusätzlich notwendige Daten übermittelt. Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren, Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen meldet der Verein entsprechend Ergebnisse und besondere Ereignisse an die Fachverbände.
  5. Jedes Mitglied hat das Recht auf
    a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
    b) Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind
    c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt
    d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder die Zwecke, für die sie erhoben und gespeichert wurden, nicht mehr notwendig sind
    e) Herausgabe seiner Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
  6. Der Vorstand bestellt einen Datenschutzbeauftragten.