Seit 19.06.2021 ist die Testpflicht für Tennis und für die Außengastronomie weggefallen. Unsere Tennisplätze und die Bereiche an der Sportalm dürfen also ohne Test genutzt werden.
Bezug: die ab 19.04.2021 gültige angepasste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Ausführliche Informationen dazu siehe (Spielbetrieb und Regeln), pdf vom 20.04.2021