§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind:
a. ordentliche Mitglieder – natürliche Personen, die mindestens einer Abteilung angehören
b. außerordentliche Mitglieder – natürliche und juristische Personen, die nur Mitglied des
Hauptvereins sind und keiner Abteilung angehören. tus|fit ist keine Abteilung (vergl. § 17 Nr.1).
c. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder