§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind:
a) ordentliche Mitglieder – natürliche Personen, die mindestens einer Abteilung angehören
b) außerordentliche Mitglieder – natürliche und juristische Personen, die nur Mitglied des Hauptvereins sind und keiner Abteilung angehören. tus|fit ist keine Abteilung (vergl. § 17 Nr.1).
c) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder