§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins sind:

a. ordentliche Mitglieder – natürliche Personen, die mindestens einer Abteilung angehören

b. außerordentliche Mitglieder – natürliche und juristische Personen, die ausschließlich Mitglied des Hauptvereins sind und keiner Abteilung angehören. Die Vereinsbereiche tus|fit und      tus|kids sowie Gesundheitssport sind gemäß § 17 1 keine Abteilungen im Sinne dieser Satzung.

c. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder