Mitgliedsbeiträge tus|fit

Werde Mitglied in unserem vereinseigenen Fitnessstudio tus|fit! Was du dafür brauchst? Ganz einfach: Unser Anmeldeformular. Die Beiträge für eine Mitgliedschaft setzen sich aus zwei Komponenten zusammen - dem Hauptvereinsbeitrag für den tus Stuttgart (als Jahresgebühr bzw. anteilig bei unterjährigem Beitritt) und dem Beitrag für unser tus|fit als monatliche Studiogebühr.

Eine tus|fit Mitgliedschaft ist erst ab 16 Jahren mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten sowie der Vorlage eines ärztlichen Attest möglich! Hiervon ist die C und D Mitgliedschaft betroffen.

Mitglied werden:

Aufnahmeantrag Download...

Mitgliedsbeiträge 2024


A-Mitglied

96,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

46,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit

Gültig für Erwachsene

B-Mitglied

60,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

39,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit

Partner*, Rentner*, Azubis*, Duale Studenten*, Schwerbehinderte*, Alleinerziehende*, Übungsleiter*/***, Schiedrichter*/***

C-Mitglied

48,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

36,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit 

Jugendliche zw. 16 bis 18 Jahre, Schüler*/**** / Studenten*/**** zw.18 und 27 Jahre*, FSJler*

D-Familienbeitrag

156,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

105,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit 

Familienbeitrag: mind. 3 Personen, davon mind. 1 Erwachsener, jedes weitere Kind/jede weitere Person 25,- €/mtl.

Nur gegen Vorlage einer Bescheinigung bzw. auf Antrag

*    gegen Vorlage einer Bescheinigung bzw. auf Antrag             
**   Beitrag inkl. der aktuell gültigen gesetzlichen MwSt. Dieser kann sich durch eine Anpassung der gesetzlichen MwSt. entsprechend erhöhen.
***  nur mit gültiger Lizenz beim tus Stuttgart 1867 e.V.
**** nur in Vollzeit                                                                                                                     

Mitgliedsbeiträge 2025


A-Mitglied

125,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

46,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit

Gültig für Erwachsene

B-Mitglied

80,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

39,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit

Partner*, Rentner*, Azubis*, Duale Studenten*, Schwerbehinderte*, Alleinerziehende*, Übungsleiter*/***, Schiedrichter*/***

C-Mitglied

65,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

36,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit 

Jugendliche zw. 16 bis 18 Jahre, Schüler*/**** / Studenten*/**** zw.18 und 27 Jahre*, FSJler*

D-Familienbeitrag

205,- €
jährlicher Beitrag für den Hauptverein
(bei unterjährigem Beitritt anteilig)

105,- €**
monatlicher Beitrag tus|fit 

Familienbeitrag: mind. 3 Personen, davon mind. 1 Erwachsener, jedes weitere Kind/jede weitere Person 25,- €/mtl.

Nur gegen Vorlage einer Bescheinigung bzw. auf Antrag

*    gegen Vorlage einer Bescheinigung bzw. auf Antrag             
**   Beitrag inkl. der aktuell gültigen gesetzlichen MwSt. Dieser kann sich durch eine Anpassung der gesetzlichen MwSt. entsprechend erhöhen.
***  nur mit gültiger Lizenz beim tus Stuttgart 1867 e.V.
**** nur in Vollzeit                                                                                                                     


Bitte beachte, dass du bei Änderungen deiner Bankverbindung verpflichtet bist, dem tus Stuttgart 1867 e.V. ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen! Das Formular dazu finden du hier!

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr im tus|fit von 40,00 Euro erhoben.

Mit der einmaligen Aufnahmegebühr von 40,00 Euro erhalten Sie beim Eingangs-Check Ihren ganz individuellen Trainingsplan und eine ausführliche Einweisung in die Nutzung der Geräte.
Diese Aufnahmegebühr und die damit verbundene Einweisung (inkl. Eingangs-Check) sind für alle Antragssteller verbindlich!