Vertragsgrundlagen tus|fit

  1. Die Vereinssatzung des tus Stuttgart 1867 e.V. und die Hausordnung des tusIfit sind Basis dieser Vertragsgrundlagen und werden mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag akzeptiert. Die Satzung und die aktuell gültige Hausordnung können auf der Geschäftsstelle und im Internet unter www.tus-stuttgart.de eingesehen werden.
  2. Die Mitgliedschaft im tusIfit setzt die Mitgliedschaft im tus Stuttgart 1867 e.V. voraus und ist erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.
  3. Bei Abgabe des Aufnahmeantrages hat sich jedes Mitglied mittels Vorlage eines aktuell gültigen Personalausweises zu legitimieren.
  4. Die Mitgliedschaft im tusIfit beginnt jeweils zum 1. eines Kalendermonats. Bei späterem Trainingsbeginn wird für den Restmonat eine anteilige Studiogebühr erhoben.
  5. Die Höhe der monatlichen Studiogebühr wird von dem Vorstand festgelegt.
  6. Die Studiogebühr wird monatlich zum 03. Werktag eines Kalendermonats im Voraus abgebucht. Das Mitglied hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Eine Pre-Notification über den ersten fälligen Monatsbeitrag erfolgt spätestens 5 Werktage vor Abbuchung des Beitrages. Überweisungen und Barzahlungen sind ausgeschlossen!
  7. Der Hauptvereinsbeitrag wird jährlich Anfang Januar abgebucht. Beginnt die Mitgliedschaft während des Jahres, wird der Beitrag für das Eintrittsjahr anteilig erhoben.
  8. Alle gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen stimmen zwingend dem „Schuldbeitritt" zu. Sie verpflichten sich mit ihren Unterschriften auf dem Aufnahmeantrag, neben ihrem Kind für die Beiträge zu haften.
  9. Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist es aus gesundheitlichen Gründen nur nach Absprache mit dem Trainer und mit schriftlicher Erlaubnis aller gesetzlichen Vertreter sowie der Vorlage eines ärztlichen Attestes erlaubt, an den Kraft-, Cardiogeräten und im Kursbereich zu trainieren bzw. die Sauna zu besuchen.
  10. Bei Rücklasten werden alle Gebühren, auch zusätzlich anfallende Bearbeitungsgebühren, vom Mitglied getragen (siehe Finanzordnung des tus Stuttgart 1867 e.V.).
  11. Die Mitgliedschaft im tusIfit und im Hauptverein kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den tus Stuttgart 1867 e.V. zu schicken. Sollte diese per E-Mail versandt werden, so wird diese nur rechtskräftig gültig, so die Kündigung per E-Mail rückbestätigt wurde. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Quartal. Bei einem Wiedereinstieg binnen 6 Monaten erhält das Mitglied einen Bonus i.H. von 20,00 € auf das Bistrokonto gutgeschrieben. Der Wiedereinsteiger - Bonus ist von einer Barauszahlung, Kaution oder Erstattung ausgeschlossen.
  12. Benutzungsausschluss: Ein gravierender oder wiederholter Verstoß gegen die Vertragsgrundlagen bzw. die Hausordnung kann ein Trainingsverbot oder Ausschluss aus dem tusIfit zur Folge haben, wobei die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu bezahlen, bestehen bleibt.
  13. Unabhängig dieser aktuellen Vertragsgrundlage bzw. Hausordnung erlangen neue Vertragsgrundlagen und Hausordnungen automatisch Gültigkeit. Für unsere Studio-Anlage gilt uneingeschränkt die jeweils gültige und ausgehängte Fassung. Jedes Studiomitglied hat sich an diese Ordnung zu halten. Jedem Mitglied obliegt dazu die eigenverantwortliche Informationsbeschaffung.
  14. Adress-, Namens- und Kontoänderungen sind dem tus Stuttgart 1867 e.V. unmittelbar und unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dem tus Stuttgart 1867 e.V. bei Veränderungen der Bankverbindung unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Formulare sind im Studio oder im Internet unter www.tus-stuttgart.de zu entnehmen. Entstehende Kosten, die durch ein Versäumnis des Mitglieds entstanden sind, sind vom Mitglied zu begleichen.
  15. Nachweise für eine ermäßigte Studiogebühr (z.B. Studenten, Azubis, Schüler über 18 Jahre, Voraussetzungen B- C- und D-Tarife .) sind spätestens 4 Wochen vor Ablauf unaufgefordert zu erbringen. Die Folgen eines Versäumnisses (z.B. automatische Umstellung auf Erwachsenentarif) trägt das Mitglied. Eine rückwirkende Tarifänderung ist ausgeschlossen. Für daraus resultierende Änderungen wird eine Gebühr gem. unserer Bearbeitungsgebührenliste erhoben.
  16. Familienmitgliedschaft - Eine Familie besteht aus mindestens 1 Elternteil und 2 Kindern mit gleichem Wohnsitz. Jedes weitere Familienmitglied mit gleichem Wohnsitz (Elternteil/ Kind) zzgl. 25,00 € pro Monat. Voraussetzung bei Kindern ist der Tarif C Schüler/Student bis 27 Jahre.
  17. Bei einem Wohnortwechsel (auf Nachweis) mit über 30 km Entfernung zum Studio kann die Mitgliedschaft im tusIfit zum Monatsende außerordentlich gekündigt werden. Die Vereinsmitgliedschaft kann gemäß der Satzung des tus Stuttgart 1867 e.V. mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
  18. Die Überziehung des Bistrokontos ist nicht gestattet. Das Konto kann bar oder per EC-Karte (ab 20,00 €) aufgeladen werden. Bei einer Kündigung werden offene Posten des Bistrokontos mit dem dem letzten Beitragseinzug ausgeglichen.
  19. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen!
  20. Bei Neueintritt erhält jedes Mitglied einen Ausweis in Form eines codierten Speichermediums. Die Nutzung der Trainingsfläche, des Kursbereichs und der Sauna ist ohne gültige Legitimation per Ausweis verboten. Für den Ausweis ist eine Kaution in Höhe von derzeit 20,00 € zu hinterlegen. Bei Rückgabe des funktionstüchtigen und unbeschädigten Ausweises wird die Kaution erstattet. Beim Betreten und Verlassen der Anlage ist es verpflichtend, sich am Empfang mit dem erhaltenen Ausweis an- und abzumelden. Bei Nutzung der Trainingsfläche ist auch dort eine nochmalige Legitimation mittels An- und Abmelden an den dafür vorgesehenen Stationen, zwingend und für jeden Nutzer obligatorisch! Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen, trainingsbezogenen und vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis 33 BDSG).
  21. Der Ausweis ist zu jedem Training mitzubringen und gemäß diesen Anweisungen einzusetzen bzw. auf Verlangen des Personals vorzuzeigen!
  22. Es ist nicht gestattet, den Ausweis an andere Personen weiterzugeben. Missbrauch hat unmittelbar den Studioausschluss zur Folge. Der Ausweis wird sofort eingezogen und eine Strafgebühr von 200,00 € erhoben. Der Vertrag wird zum nächstmöglichen Kündigungstermin automatisch gekündigt. Die bis zur Kündigung auflaufenden Forderungen bleiben bestehen und sind, zu den bis zur Wirksamkeit der Kündigung noch anstehenden Abbuchungsterminen, zur Zahlung fällig.
  23. Bei Verlust des Ausweises ist dies sofort schriftlich dem tusIfit mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist verpflichtend und wird gegen Kaution ausgestellt. Äußerlich beschädigte Schlüssel können gegen Kaution ersetzt werden. Der beschädigte Schlüssel wird ohne Rückerstattung der vormals entrichteten Kaution eingezogen.
  24. Die Teilnahme an einem Einweisungstermin ist vor Aufnahme des Trainings verpflichtend.
  25. Die Teilnahme am Sportangebot des tusIfit setzt die Vollendung des 16. Lebensjahres und eine entsprechende gesundheitliche Konstitution voraus. Die Verantwortung des Gesundheitszustandes liegt beim Mitglied. Gesundheitliche Risiken, Vorerkrankungen und Beschwerden sind beim Einweisungstermin zu besprechen und im eigenen Interesse gewissenhaft mitzuteilen. Diese Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Bei Unsicherheiten oder auf Anraten des Trainingspersonals ist ein Arztbesuch unabdingbar. Im Zweifel erklärt das Mitglied mit seiner Anmeldung, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen. Das Mitglied nimmt auf eigene Gefahr an den Angeboten des tusIfit teil.
  26. Ein Ruhen des Vertrages im tusIfit ist ausschließlich monatlich und nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Auch wenn die attestierte Sportunfähigkeit einen längeren Zeitraum betrifft, kann eine Erstattung eventuell bereits bezahlter Studiogebühren rückwirkend nur für höchstens 1 Monat ab Abgabedatum des Attests erfolgen. Atteste werden nur akzeptiert, so diese einen definierten Gültigkeitszeitraum ausweisen und sind von der Mitgliederverwaltung zu genehmigen. Gemäß der Satzung des tus Stuttgart ist das Ruhen der Vereinsmitgliedschaft nicht möglich.
  27. Eine Haftung des tusIfit für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des tusIfit oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  28. Das Kursangebot und die Fitnessgeräte können in Art und Umfang verändert werden. Hiervon bleiben die bestehenden Mitgliedsbeiträge unberührt. Das Stattfinden von Kursen ist stets von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Ein Anspruch auf bestimmte Kurse oder Kursformate besteht nicht!
  29. Der Verein ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, Wartungsarbeiten, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Angebote des tusIfit vorzunehmen oder Angebote des tusIfit abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Vertragspartners gegenüber dem Mitglied. Der Verein haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seinerseits. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vereins sowie Dritte, derer sich der Verein im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.
  30. Die Öffnungszeiten können an Wochenenden, Feiertagen oder saisonbedingt variieren. Die Öffnungszeiten können während der Vertragslaufzeit Veränderungen erfahren und haben keine einklagbare Bestandskraft.