Gremien

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet immer in geraden Jahren in der ersten Jahreshälfte statt. Sie ist das höchste Gremium des Vereins. Hier haben alle Mitglieder des Vereins, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein persönliches Stimm- und Wahlrecht. Sorgeberechtigte der unter 16-jährigen Mitglieder können das Stimmrecht für sie ausüben.

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus mindestens 2 Personen zusammen, die von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt werden. Sie repräsentieren den Verein im Sinne des § 26 BGB. Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens.

Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die fünf Jahre dem Verein angehört haben müssen. Die Ältestenräte haben das dreißigste Lebensjahr vollendet und sind weder Teil des Vorstands noch einer Abteilungsleitung. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt und bleiben bis zu ihrem Ausscheiden im Amt. Der Ältestenrat wählt aus seiner Mitte den Ratsvorsitzenden und den Stellvertretenden Ratsvorsitzenden. Der Ältestenrat handelt unabhängig und frei von Weisungen anderer Organe. Seine Aufgabe ist es, den Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten des Vereins zu beraten und u.a. Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten unter und mit Mitgliedern, Abteilungen und Ausschüssen durchzuführen, sowie Ehrungen vorzuschlagen.

Der Hauptausschuss

Im Hauptausschuss sind der Vorstand und alle Abteilungsleiter vertreten. Er gewährleistet die Einhaltung der Satzung und hat die Gesamtbelange des Vereins und der Abteilungen wahrzunehmen. Der Hauptausschuss tagt mindestens 4 x pro Jahr.

Die Abteilungen

Bei den Abteilungen handelt es sich um unselbständige und nicht rechtsfähige Untergliederungen des Vereins. Sie verwalten sich im Rahmen der Satzung selbst. Sie regeln ihre sportlichen und finanziellen Angelegenheiten unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses des Vereins selbst, soweit in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist. In den Abteilungsversammlungen werden Abteilungsleiter gewählt, die jedoch keine satzungsmäßig berufene Vertreter des Vereins sind. Beschlüsse der Abteilungen, die den Verein verpflichten, sind ohne Zustimmung des Vorstands ungültig. Einnahmen- und Ausgabenrechnungen müssen dem Vereinsvorstand zur Kenntnis vorgelegt werden.