Gremien

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet immer in geraden Jahren in der ersten Jahreshälfte statt. Sie ist das höchste Gremium des Vereins. Hier haben alle Mitglieder des Vereins, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein persönliches Stimm- und Wahlrecht. Sorgeberechtigte der unter 16-jährigen Mitglieder können das Stimmrecht für sie ausüben.

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus mindestens 2 Personen zusammen, die von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt werden. Sie repräsentieren den Verein im Sinne des § 26 BGB. Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens.

Der Hauptausschuss

Im Hauptausschuss sind der Vorstand und alle Abteilungsleiter vertreten. Er gewährleistet die Einhaltung der Satzung und hat die Gesamtbelange des Vereins und der Abteilungen wahrzunehmen. Der Hauptausschuss tagt mindestens 4 x pro Jahr.

Die Abteilungen

Bei den Abteilungen handelt es sich um unselbständige und nicht rechtsfähige Untergliederungen des Vereins. Sie verwalten sich im Rahmen der Satzung selbst. Sie regeln ihre sportlichen und finanziellen Angelegenheiten unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses des Vereins selbst, soweit in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist. In den Abteilungsversammlungen werden Abteilungsleiter gewählt, die jedoch keine satzungsmäßig berufene Vertreter des Vereins sind. Beschlüsse der Abteilungen, die den Verein verpflichten, sind ohne Zustimmung des Vorstands ungültig. Einnahmen- und Ausgabenrechnungen müssen dem Vereinsvorstand zur Kenntnis vorgelegt werden.