§ 24 Inkrafttreten

Die Satzung ist am 09.11.1973 von der ordentlichen Mitgliederversammlung genehmigt und vom Registergericht am 02.05.1974 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter VR 3030 eingetragen worden. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen der Satzung und der Ordnungen und solche Änderungen, die das Registergericht für die Eintragung der Satzung für erforderlich hält, zu beschließen und zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Über diese Änderungen hat der Vorstand die Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung zu informieren. Diese Satzung wurde geändert durch Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom:


26.03.1976, eingetragen am 10.07.1976
19.03.1982, eingetragen am 15.07.1982
23.03.1988, eingetragen am 11.08.1988
21.03.1989, eingetragen am 28.09.1989
19.03.1991, eingetragen am 02.08.1991
07.07.2000, eingetragen am 15.11.2000
06.05.2003, eingetragen am 09.09.2003
02.12.2022, eingetragen am 06.03.2023.