Hausordnung

  1. Wir erwarten ein Verhalten, das Anstand, Respekt und Sitte sowie Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet und andere Besucher
  2. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu
  3. Alle Einrichtungen des tusIfit sind schonend zu behandeln. Für durch schuldhaften, vorsätzlichen oder zweckfremden Gebrauch verursachte Schäden haftet das Mitglied. Der Einwand des Mitverschuldens ist
  4. Im gesamten tusIfit herrscht absolutes Rauch- und
  5. Im tusIfit ist den Mitgliedern und Besuchern jede Verkaufs- und Werbetätigkeit
  6. Tiere dürfen in das tusIfit nicht mitgebracht und Gegenstände jedweder Art {z.B. Kickboards, Fahrräder..) dürfen weder im noch vor dem Eingangsbereich abgestellt werden.
  7. Der Aufenthalt - ohne ausdrückliche Aufforderung des Personals - hinter der Theke sowie die Entnahme von Gegenständen aus Schränken und Schreibtischen ist nicht gestattet.
  8. Um Ihr Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit zu steigern, finden Sie an unserer Fitness-Bar ein variantenreiches Angebot. Die Fitness-Bar ist, wie jede andere gastronomische Einrichtung, eine selbständige, betriebswirtschaftlich arbeitende Einheit. Um diese Angebotsvielfalt sichern zu können, bitten wir darum, keine eigenen Getränke oder Nahrungsmittel Das Konsumieren von Nahrungsmitteln auf der Trainingsfläche, in den Kursräumen, in der Sauna und im Solarium ist verboten.
  9. Das Umkleiden ist ausschließlich in den Umkleideräumen gestattet, in denen auch die Garderobe abgelegt werden kann. Kleidung, Schuhe, Taschen und persönliche Gegenstände sind im Spind einzuschließen und dürfen nicht auf die Trainingsfläche mitgenommen werden! Dem Mitglied wird empfohlen, keinerlei Wertgegenstände und nur das Nötigste an Geld Das tusIfit haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
  10. Die Spinde dürfen nur während der Anwesenheit im tusIfit belegt Die Nutzung zu persönlichem Outdoor-Sport ist nicht gestattet. Bei Betriebsschluss werden alle Spinde geöffnet und der Inhalt entnommen. Fundsachen werden am Empfang auf bewahrt und bei Nichtabholung nach drei Monaten einem wohltätigen Zweck zugeführt.
  11. Das Betreten von Trainingsfläche, Ausdauer- und Kursbereich ist nur mit geeigneten Sportschuhen {keine abfärbenden Sohlen) gestattet, die nicht im Freien verwendet worden sind und werden. Offenes, aber sichere Fußfixierung gewährleistendes Schuhwerk, ist auf eigene Gefahr gestattet. Das Training ohne jegliches Schuhwerk ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet.
  12. Das Training darf nur in geeigneter Sportbekleidung durchgeführt Die Trainingsbekleidung hat den Hautkontakt mit den Sitz- und Rückenpolstern zu verhindern. Stark verschwitzte Sportkleidung muss aus hygienischen Gründen gewechselt werden. Das Training mit nacktem Oberkörper ist unerwünscht und daher verboten.
  13. Die bereitgestellten Trainingsgeräte sind ausschließlich ihrer Funktion entsprechend zu bedienen und sorgsam zu behandeln.
  14. Technische Einrichtungen, wie B. Musik-, TV- oder Ver-stärkeranlagen dürfen nur von Mitarbeitern des tusIfit bedient werden. Das Mitbringen eigener Musik- und Verstärkeranlagen ist nicht erlaubt. Gestattet ist die Nutzung von privaten Abspielgeräten wie z.B. MP3 Player in moderater Lautstärke mittels Kopfhörer; Anweisungen müssen noch wahrgenommen werden können.
  15. Die Cardio- und Kraftgeräte werden täglich gereinigt. Dennoch bitten wir, die Geräte pfleglich zu behandeln. Für die Cardiogeräte und Spinningbikes stehen spezielle Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung. Wir bitten Sie, diese Geräte nach jedem Gebrauch zu
  16. Benutzen Sie bitte an allen Kraftgeräten und in den Kursräumen ein ausreichend großes Handtuch, damit keine Verunreinigungen durch Schweiß entstehen. Ein Training an den Kraftgeräten und in den Kursräumen ist ohne ein ausreichend großes Handtuch nicht gestattet
  17. Platz- und Gerätereservierungen in den Kursräumen und auf der Trainingsfläche sind nicht gestattet und widersprechen der sportlichen Reservierungen können durch unsere Mitarbeiter aufgehoben und im Wiederholungsfall die Teilnahme am Kurs bzw. die Benutzung der Trainingsfläche untersagt werden.
  18. Auf der Trainingsfläche, in den Umkleiden, im Kurs- und im Saunabereich dürfen keine Glasflaschen und Gläser oder andere leicht zerbrechliche Gegenstände mitgeführt und verwendet werden.
  19. Die Trainingsgeräte sind nach Beendigung der Benutzung zügig
  20. Nach Gebrauch sind die Gewichte und andere Geräte wieder an ihren dafür vorgesehenen Platz zurückzulegen.
  21. Kinder {von 0 bis 16 Jahre) dürfen sich nicht auf der Trainingsfläche Eltern haften für Ihre Kinder!
  22. Außerhalb der angebotenen Kinderbetreuungszeiten dürfen Kinder {von 0 bis 6 Jahren) nicht zum Training der gesetzlichen Vertreter mitgebracht werden. Bei Kindern über 6 Jahren sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Studiobetrieb durch das Verhalten der Kinder nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Sollten die gesetzlichen Vertreter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist das Studiopersonal berechtigt, deren Training mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Kinderbetreuung darf nur von aktuell im Fitness- und Bewegungszentrum trainierenden Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Da es sich bei der Kinderbetreuung um eine freiwillige und kostenlose Dienstleistung handelt, entsteht dadurch kein Anspruch auf eine dauerhafte und damit einforderbare Sicherstellung dieses Angebots. Dies gilt auch für die Kinderbetreuungszeiten, die innerhalb der Vertragsdauer variieren können. Ein Anspruch auf bestimmte Zeitangebote besteht nicht.

Während der Nutzung der Kinderbetreuungszeiten werden weder vom Betreuungspersonal noch von anderen Mitarbeitern Wickel- oder erzieherische Aufgaben übernommen. Das Personal ist berechtigt, das Training der gesetzlichen Vertreter zu beenden, sollte das Betreuungspersonal seinen Aufgaben aus div. Gründen nicht nachkommen können. Aufgrund unserer begrenzten Betreuungsplätze

{max. 10) ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich!

  1. Das Betreten des Saunabereichs in Sportkleidung oder privater Kleidung sowie das Mitführen elektronischer Geräte jedweder Art ist Die Sitz- und Liegeflächen im Saunabereich dürfen nur mit einem ausreichend großen Badetuch benutzt werden. Das Duschen vor der Benutzung des Wellness-Bereichs gilt als obligatorisch. Die Benutzung von Badeschuhen wird aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. D.h., die Ausstattung und Einrichtung im Wellness-Bereich ist ausschließlich seiner Funktion entsprechend zu nutzen. Verboten ist Körperpflege wie Nägel schneiden, rasieren, Haare schneiden oder färben. Des Weiteren ist das Waschen jeglicher Kleidung oder Textilien ausnahmslos untersagt. Der Wellness-Bereich ist 15 Minuten vor Schließung des Studios zu verlassen. Es gilt uneingeschränkt die jeweils aktuell und vor dem Saunabereich ausgehängte Saunaordnung!
  2. Für das Solarium stehen spezielle Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung. Die Liegefläche ist nach jedem Gebrauch unaufgefordert zu reinigen. Eine Nichtbeachtung dieser Regel kann zu Nutzungsverbot und einer Reinigungsgebühr {siehe Bearbeitungsgebührenliste) führen. Die Nutzung des Solariums kann Gesundheitsschäden nach sich ziehen. Es wird nicht gehaftet. Minderjährigen ist die Benutzung des Solariums untersagt. Der Gesetzgeber sieht für die Nutzung einer Sonnenbank ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
  3. Verlassen Sie Trainingsflächen, Umkleideräume, Sanitäranlagen, Sauna und das Solarium sauber und ordentlich. Abfälle gehören in die dafür aufgestellten Mülleimer. Das Gebäude ist pünktlich vor der täglichen Schließzeit zu verlassen.